Eine Mitarbeiterin klagte auf einen Heimarbeitsplatz und verlor. Grundsätzlich sei es Recht des Arbeitgebers, den Arbeitsort festzulegen so das Landesarbeitsgericht Rheinlad-Pfalz. Mitarbeiter haben nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit ein Home Office zu fordern bzw. durchzusetzen.
Ungerecht. Winterkorn wurde gerade ein Heimarbeitsplatz aufgezwungen.